Kosten & Rückerstattung

Als Wahltherapeutin bzw. Wahllogopädin für alle Krankenkassen stelle ich Therapieeinheiten in Rechnung. Hier erfahren Sie, wie die Rückerstattung funktioniert und worauf Sie achten sollten. Den genauen Erstattungstarif erfragen Sie bei Ihrer Kasse.

So funktioniert die Rückerstattung

In vier Schritten, wir begleiten Sie dabei.

  1. Ärztliche Verordnung

    Sie holen sich eine ärztliche Verordnung für Logopädie, etwa beim HNO-, Neurologie- oder Hausarzt.

  2. Therapie

    Wir arbeiten gemeinsam an Ihren Zielen. Für jede Einheit erhalten Sie eine Honorarnote.

  3. Einreichen

    Nach Beendigung des Therapieblocks reichen Sie die Honorarnote und, je nach Krankenkasse, die (ggf. chefärztlich bewilligte) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

  4. Rückerstattung

    Sie bekommen einen Teil der Kosten zurück, typischerweise 50–80 %. Den genauen Erstattungstarif erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Erstattung je nach Krankenkasse

Ich bin bei ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Villach als Wahltherapeutin eingetragen. Typischerweise werden 50–80 % der Kosten rückerstattet; den genauen Erstattungstarif erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Angaben ohne Gewähr. Die Höhe der Rückerstattung legt Ihre Krankenkasse fest.

Wahltherapie & Erstattung

Rechnung, Honorarnote und Einreichen bei der Krankenkasse: so läuft es ab.

Als Wahllogopädin (für alle Kassen) werden die Therapieeinheiten von mir in Rechnung gestellt. Sie bekommen eine Honorarnote ausgehändigt und nach Beendigung des Therapieblocks können Sie diese Honorarnote und, je nach Krankenkasse, die (ggf. chefärztlich bewilligte) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen somit einen Teil der Kosten wieder rückerstattet (50 %–80 %).

Sollten Sie zusätzlich privat versichert sein, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen. Über die genauen Tarife der Kostenrückerstattung informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Krankenkasse.

Die Tarife für die logopädische Therapie richten sich nach der Empfehlung des Berufsverbandes für Logopädie und nach der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit, die je nach Störungsbild variieren kann. Die konkreten Konditionen bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Ich bin bei ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Villach als Wahltherapeutin eingetragen. Bei Hausbesuchen kommt zusätzlich eine Hausbesuchspauschale hinzu; sie ist bei vielen Kassen anteilig rückerstattungsfähig.

Häufige Fragen

Was kostet die Therapie?

Die Tarife für die logopädische Therapie richten sich nach der Empfehlung des Berufsverbandes für Logopädie und nach der Dauer der jeweiligen Therapieeinheit, die je nach Störungsbild variieren kann. Die konkreten Konditionen bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?

Als Wahltherapeutin bzw. Wahllogopädin für alle Kassen (ÖGK, SVS, BVAEB und KFA Villach) stelle ich die Therapieeinheiten in Rechnung. Nach dem Therapieblock reichen Sie Honorarnote und, je nach Krankenkasse, die (ggf. chefärztlich bewilligte) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen typischerweise 50–80 % der Kosten zurück. Den genauen Erstattungstarif erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Für die erste Kontaktaufnahme per Telefon oder Kontaktformular benötigen Sie keine Verordnung. Sobald ein erster Termin stattfindet, ist dieser kostenpflichtig; für eine mögliche Rückerstattung benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung für Logopädie (je nach Krankenkasse ggf. chefärztlich bewilligt). Ohne Verordnung ist die Therapie natürlich auch möglich, dann als private Leistung, jederzeit und ohne Wartezeit.

Kostet ein Hausbesuch extra?

Ja, bei Hausbesuchen kommt zusätzlich eine Hausbesuchspauschale hinzu; sie ist bei vielen Kassen anteilig rückerstattungsfähig. Ob und in welcher Höhe das zutrifft, hängt von Ihrer Krankenkasse ab.

Übernimmt eine Zusatzversicherung einen weiteren Teil?

Wenn Sie zusätzlich privat versichert sind, können Sie oft einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe, hängt von Ihrem Vertrag ab; bitte fragen Sie dort nach.

Melden Sie sich gern

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation, für sich selbst, einen Angehörigen oder Ihre Einrichtung. Ich melde mich zeitnah persönlich zurück. Die Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Lieber direkt im Chat?

Schreiben Sie mir gern auf WhatsApp, dort antworte ich oft am schnellsten.

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Angaben ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe eine Rückerstattung erfolgt, legt Ihre Krankenkasse fest.